Impressum

Name des Diensteanbieters : IXAS Conseil

Anschrift des Diensteanbieters : 15, rue Emile Zola, F-69002 Lyon, Frankreich

Telephon : +33 4 78 92 60 41, Telekopie : + 33 4 78 92 88 58, E-mail : info ixas-conseil.com

 

Berufsbezeichnungen :

Der Diensteanbieter ist Conseil en Propriété Industrielle nach dem Recht der Republik Frankreich und in dieser Eigenschaft Mitglied der französischen Compagnie Nationale des Conseils en Propriété Industrielle (CNCPI) (http://www.cncpi.fr). Diese Berufsbezeichnung wird vom französischen Amt für den gewerblichen Rechtsschutz INPI verliehen, das auch die zuständige Aufsichtsbehörde ist (Institut National de la Propriété Industrielle, 15 rue des Minimes, CS 50001, F-92677 Courbevoie Cedex, Tel +33 1 820 210 211, Fax +33 1 56 65 86 00).

Der Diensteanbieter beschäftigt Patentanwälte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, diein dieser Eigenschaft Mitglied der deutschen Patentanwaltskammer (http://www/patentanwalt.de) sind, die diese Berufsbezeichnung verleiht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes, Zweibrückenstrasse 12, D-80331 München, Tel. 89 2195-0, Fax 89 2195-2221, E-mail : post dpma.de.

Der Diensteanbieter beschäftigt ebenfalls zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt, die in dieser Eigenschaft Mitglied des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (http://www.patentepi.com) sind. Diese Berufsbezeichnung wird durch das europäische Patentamt verliehen.

 

Berufsrechtliche Regelungen :

1) Frankreich

a) Code de la propriété intellectuelle, Livre quatrième, Titre deuxième.

Aktueller Volltext :
ttp://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006069414&dateTexte=20100224

b) Arrêté du 29 juillet 1994 portant approbation du règlement intérieur de la Compagnie nationale des conseils en propriété industrielle.

 

Aktueller Volltext : http://www.cncpi.fr/fckupload/File/RI_CNCPI_arrete%20du%2029%20juillet%201994_correction%200809.pdf

2) Deutschland

a) Patentanwaltsordnung (BGBl, I 1966, S. 557 zuletzt geändert gem. BGBl, I 2004, S. 788, weitere Änderungen werden laufend im BGBl Teil I veröffentlicht).

Aktueller Volltext : http://www.patentanwalt.de/downloads/pa/PAO.pdf

b) Berufsordnung der Patentanwälte (Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1997, S. 243 ff., zuletzt geändert am 17 April 2008).

Aktueller Volltext : http://www.patentanwalt.de/downloads/pa/PAK_BO.pdf

c) Im internationalen Rechtsverkehr zusätzlich : FICPI Standesregeln (www.ficpi.org)

3) Europäisches Patentamt

Richtlinien des Instituts der zugelassenen Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (epi-Informationen 2/2001, S. 85, zuletzt geändert am 8. Mai 2001).

Aktueller Volltext : http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/100/120/121/

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Tätigkeit als Conseil en Propriété Industrielle und Patentanwalt schicken wir Ihnen auf schriftliche Anforderung gerne zu.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Die französischen Conseil en Propriété Industrielle sind aufgrund des Code de la propriété industrielle verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Unsere Kanzlei unterhält diese Versicherung bei der Versicherung AXA FRANCE IARD S.A.

Deutsche Patentanwälte sind aufgrund der Patentanwaltsordnung (PaO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 45 PaO.

Die Kontaktdaten der deutschen Haftpflichtversicherung unserer Patentanwälte lauten : R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstrasse 1, D-65193 Wiesbaden

Für Tätigkeiten als deutscher Patentanwalt ist unsere Haftung ist auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme von 250 000 € begrenzt : nur unter dieser Bedingung werden die deutschen Patentanwälte unserer Kanzlei für Mandanten als deutsche Patentanwälte tätig.

 

Honorare

Für verschiedene Standardleistungen haben wir eine Liste erstellt, die wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden. Für alle nicht auf dieser Liste erscheinenen Dienstleistungen muss vor Beginn der Tätigkeit eine Honorarvereinbarung ausgehandelt werden. Unser Anwaltshonorar hängt dabei von verschiedenen Kriterien ab, insbesondere von der Art der Dienstleistung, der Komplexität des technischen oder juristischen Sachverhaltes, der Eilbedürftigkeit, der Höhe des Streitwertes. Grundlage ihrer Berechnung kann ein Stundensatz sein (typischerweise zwischen 200 und 280 €, für mündliche Verhandlungen bis zu 360 €), oder ein Pauschalhonorar für bestimmte Etappen des Projektes.

Für unsere Tätigkeit als französische Conseil en Propriété Industrielle sind unsere Honorare keinen Regelungen unterworfen. 

Fur unsere Tätigkeit als deutsche Patentanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2008 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert am 30. Juli 2009, anwendbar. Für Streitigkeiten zwischen den in ihrer Eigenschaft als deutsche Patentanwälte tätig werdenden Mitarbeiter unserer Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites unterhält die Patentanwaltskammer (Patentanwaltskammer, Tal 29, D-80331 München, Tel. 089 / 242278-0, Fax 089 / 242278-24, E-mail : dpak patentanwalt.de) eine Schlichtungsstelle.

 

Haftungsausschluss

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